Mitgliedschaft
Personengruppe | Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag |
---|---|---|
Paare | -,– | EUR 450 |
Einzelperson erwachsen | -,– | EUR 280 |
Kind bis 12 Jahre | -,– | EUR 70 |
Kind von 13 Jahre – 17 Jahre | -,– | EUR 93 |
ab 2. Kind bis 12 Jahre | -,– | EUR 33 |
ab 2. Kind von 13 Jahre bis 17 Jahre | -,– | EUR 45 |
Schüler:innen / Auszubildende / Studierende 18-28 Jahre (Nachweis erforderlich) | -,– | EUR 100 |
Inaktive | -,– | EUR 60 |
Zweitmitgliedschaft | -,– | EUR 135 |
Zweitmitgliedschaft (Mannschaftsspieler:innen) | -,– | EUR 200 |
Beiträge gültig ab 2023. Es gelten im Detail die Regelungen der gültigen Beitragsordnung_2023.
Satzungen:
Zusätzlich zur Vereinssatzung_2024 gilt noch die Jugendordnung_2024. Für das Spielen auf der Anlage gilt folgende Spiel- und Nutzungsordnung_2023.
Neumitglieder:
Nicht-Mitglieder & Neumitglieder sind herzlich eingeladen freitags beim Spieler:innentreff mitzumachen und neue Leute kennenzulernen. Um dem Verein beizutreten, sollte folgender Aufnahmeantrag_2024 ausgefüllt werden.
Gastbeiträge:
Ein Gast darf maximal fünf Mal pro Jahr auf der Anlage spielen.
- für Personen unter 18 Jahre 3,00 €
- für Personen ab 18 Jahre 7,00 €
- für inaktive Mitglieder 5,00 €
- für Bürger:innen der Stadt Pulheim 3,00 € (SpNO Absatz C7)
Instandhaltungsbeitrag:
Für aktive Mitglieder im Alter von 16 – 65 besteht die Verpflichtung zu einem 4-stündigen Arbeitseinsatz pro Saison; werden die Stunden nicht abgeleistet, erhöht sich der Beitrag um 40,00 €.
Zweitmitgliedschaft:
Für Tennisspieler:innen, die bereits in einem Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, in unserem Verein eine sog. “Zweitmitgliedschaft” zu erlangen. Dabei wird in eine einfache Zweitmitgliedschaft und eine Zweitmitgliedschaft für Mannschaftsspieler:innen unterschieden. Die näheren Vorraussetzungen und weiteren Bedingungen finden Sie oben in der Beitragsordnung. Aufnahmeantrag_Zweitmitglied_2023