Mitgliedschaft

PersonengruppeAufnahmegebührJahresbeitrag
Paare-,–EUR 450
Einzelperson erwachsen-,–EUR 280
Kind bis 12 Jahre-,–EUR 70
Kind von 13 Jahre – 17 Jahre-,–EUR 93
ab 2. Kind bis 12 Jahre-,–EUR 33
ab 2. Kind von 13 Jahre bis 17 Jahre-,–EUR 45
Schüler:innen / Auszubildende / Studierende 18-28 Jahre (Nachweis erforderlich)-,–EUR 100
Inaktive-,–EUR 60
Zweitmitgliedschaft-,–EUR 135
Zweitmitgliedschaft (Mannschaftsspieler:innen)-,–EUR 200

Beiträge gültig ab 2023. Es gelten im Detail die Regelungen der gültigen Beitragsordnung_2023.

Satzungen:

Zusätzlich zur Vereinssatzung_2024 gilt noch die Jugendordnung_2024. Für das Spielen auf der Anlage gilt folgende Spiel- und Nutzungsordnung_2023.

Neumitglieder:

Nicht-Mitglieder & Neumitglieder sind herzlich eingeladen freitags beim Spieler:innentreff mitzumachen und neue Leute kennenzulernen. Um dem Verein beizutreten, sollte folgender Aufnahmeantrag_2024 ausgefüllt werden.

Gastbeiträge:

Ein Gast darf maximal fünf Mal pro Jahr auf der Anlage spielen.

  • für Personen unter 18 Jahre 3,00 €
  • für Personen ab 18 Jahre 7,00 €
  • für inaktive Mitglieder 5,00 €
  • für Bürger:innen der Stadt Pulheim 3,00 € (SpNO Absatz C7)

Instandhaltungsbeitrag:

Für aktive Mitglieder im Alter von 16 – 65 besteht die Verpflichtung zu einem 4-stündigen Arbeitseinsatz pro Saison; werden die Stunden nicht abgeleistet, erhöht sich der Beitrag um 40,00 €.

Zweitmitgliedschaft:

Für Tennisspieler:innen, die bereits in einem Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, in unserem Verein eine sog. “Zweitmitgliedschaft” zu erlangen. Dabei wird in eine einfache Zweitmitgliedschaft und eine Zweitmitgliedschaft für Mannschaftsspieler:innen unterschieden. Die näheren Vorraussetzungen und weiteren Bedingungen finden Sie oben in der Beitragsordnung. Aufnahmeantrag_Zweitmitglied_2023