Mitgliedschaft

PersonengruppeAufnahmegebührJahresbeitrag
Paare-,–EUR 450
Einzelperson erwachsen-,–EUR 280
Kind bis 6 Jahre-,–-,–
Kind 6 – 12 Jahre-,–EUR 70
Kind 13 – 17 Jahre-,–EUR 93
ab 2. Kind 6 – 12 Jahre-,–EUR 30
ab 2. Kind 13 – 17 Jahre-,–EUR 41
Schüler:innen / Auszubildende / Studierende 18-28 Jahre (Nachweis erforderlich)-,–EUR 100
Inaktive-,–EUR 60
Zweitmitgliedschaft-,–EUR 135
Zweitmitgliedschaft (Mannschaftsspieler:innen)-,–EUR 200

Beiträge gültig ab 2023. Es gelten im Detail die Regelungen der gültigen Beitragsordnung_2024.

Satzungen:

Zusätzlich zur Vereinssatzung_2024 gilt noch die Jugendordnung_2024. Für das Spielen auf der Anlage gilt folgende Spiel- und Nutzungsordnung_2023.

Neumitglieder:

Neumitglieder sind herzlich eingeladen freitags beim Spieler/-innentreff mitzumachen und neue Leute kennenzulernen. Um dem Verein beizutreten, sollte folgender Mitgliedsantrag ausgefüllt werden.

Gastbeiträge:

Spielberechtigte Mitglieder können Gäste auf die Anlage einladen. Die Gebühr pro Gast und Buchung beträgt 7,00 € und wird am Anfang des Folgemonats per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.

Instandhaltungsbeitrag:

Für aktive Mitglieder im Alter von 16 – 65 besteht die Verpflichtung zu einem 4-stündigen Arbeitseinsatz pro Saison; werden die Stunden nicht abgeleistet, erhöht sich der Beitrag um 40,00 €.

Zweitmitgliedschaft:

Für Tennisspieler/-innen, die bereits in einem Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, in unserem Verein eine sog. „Zweitmitgliedschaft“ zu erlangen. Dabei wird in eine einfache Zweitmitgliedschaft und eine Zweitmitgliedschaft für Mannschaftsspieler/-innen unterschieden. Die näheren Vorraussetzungen und weiteren Bedingungen findest Du oben in der Beitragsordnung.

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