Mitgliedschaft
Personengruppe | Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag |
---|---|---|
Paare | -,– | EUR 450 |
Einzelperson erwachsen | -,– | EUR 280 |
Kind bis 6 Jahre | -,– | -,– |
Kind 6 – 12 Jahre | -,– | EUR 70 |
Kind 13 – 17 Jahre | -,– | EUR 93 |
ab 2. Kind 6 – 12 Jahre | -,– | EUR 30 |
ab 2. Kind 13 – 17 Jahre | -,– | EUR 41 |
Schüler:innen / Auszubildende / Studierende 18-28 Jahre (Nachweis erforderlich) | -,– | EUR 100 |
Inaktive | -,– | EUR 60 |
Zweitmitgliedschaft | -,– | EUR 135 |
Zweitmitgliedschaft (Mannschaftsspieler:innen) | -,– | EUR 200 |
Beiträge gültig ab 2023. Es gelten im Detail die Regelungen der gültigen Beitragsordnung_2024.
Satzungen:
Zusätzlich zur Vereinssatzung_2024 gilt noch die Jugendordnung_2024. Für das Spielen auf der Anlage gilt folgende Spiel- und Nutzungsordnung_2023.
Neumitglieder:
Neumitglieder sind herzlich eingeladen freitags beim Spieler/-innentreff mitzumachen und neue Leute kennenzulernen. Um dem Verein beizutreten, sollte folgender Mitgliedsantrag ausgefüllt werden.
Gastbeiträge:
Spielberechtigte Mitglieder können Gäste auf die Anlage einladen. Die Gebühr pro Gast und Buchung beträgt 7,00 € und wird am Anfang des Folgemonats per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.
Instandhaltungsbeitrag:
Für aktive Mitglieder im Alter von 16 – 65 besteht die Verpflichtung zu einem 4-stündigen Arbeitseinsatz pro Saison; werden die Stunden nicht abgeleistet, erhöht sich der Beitrag um 40,00 €.
Zweitmitgliedschaft:
Für Tennisspieler/-innen, die bereits in einem Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, in unserem Verein eine sog. „Zweitmitgliedschaft“ zu erlangen. Dabei wird in eine einfache Zweitmitgliedschaft und eine Zweitmitgliedschaft für Mannschaftsspieler/-innen unterschieden. Die näheren Vorraussetzungen und weiteren Bedingungen findest Du oben in der Beitragsordnung.
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