Mitgliedschaft

[table id=1 /]

Beiträge gültig ab 2023. Es gelten im Detail die Regelungen der gültigen Beitragsordnung_2024.

Satzungen:

Zusätzlich zur Vereinssatzung_2024 gilt noch die Jugendordnung_2024. Für das Spielen auf der Anlage gilt folgende Spiel- und Nutzungsordnung_2026.

Neumitglieder:

Neumitglieder sind herzlich eingeladen freitags beim Spieler/-innentreff mitzumachen und neue Leute kennenzulernen. Um dem Verein beizutreten, sollte folgender Mitgliedsantrag ausgefüllt werden.

Gastbeiträge:

Spielberechtigte Mitglieder können bis zu fünf Mal mit Gästen auf der Anlage spielen. Die Gebühr pro Gast und Buchung beträgt 7,00 € und wird am Anfang des Folgemonats per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.

Instandhaltungsbeitrag:

Für aktive Mitglieder im Alter von 16 – 65 besteht die Verpflichtung zu einem 4-stündigen Arbeitseinsatz pro Saison; werden die Stunden nicht abgeleistet, erhöht sich der Beitrag um 40,00 €.

Zweitmitgliedschaft:

Für Tennisspieler/-innen, die bereits in einem Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, in unserem Verein eine sog. „Zweitmitgliedschaft“ zu erlangen. Dabei wird in eine einfache Zweitmitgliedschaft und eine Zweitmitgliedschaft für Mannschaftsspieler/-innen unterschieden. Die näheren Vorraussetzungen und weiteren Bedingungen findest Du oben in der Beitragsordnung. Um als Zweitmitglied dem Verein beitzutreten, fülle bitte den Antrag auf Zweitmitgliedschaft aus.