Mitgliedschaft

PersonengruppeAufnahmegebührJahresbeitrag
Ehepaar-,–EUR 450
Einzelperson erwachsen-,–EUR 280
Kind bis 12 Jahre-,–EUR 70
Kind von 13 Jahre – 17 Jahre-,–EUR 93
ab 2. Kind bis 12 Jahre-,–EUR 33
ab 2. Kind von 13 Jahre bis 17 Jahre-,–EUR 45
Schüler:innen / Auszubildende / Studierende 18-28 Jahre (Nachweis erforderlich)-,–EUR 100
Inaktive-,–EUR 60
Zweitmitgliedschaft-,–EUR 135
Zweitmitgliedschaft (Mannschaftsspieler:innen)-,–EUR 200

Beiträge gültig ab 2018; beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 08.03.2018. Es gelten im Detail die Regelungen der gültigen Beitragsordnung_MV_2023.

Satzungen:

Zusätzlich zur TCS_Clubsatzung_2023 gibt es noch die Jugendordnung_MV_2022 . Für das Spielen auf der Anlage gilt folgende Spielordnung_TCS_2023.

Neumitglieder:

Erhalten bis Ende Oktober einen Nachlass von 40 € auf ihre Jahresmitgliedschaft (DOSB Aktion). Mehr Infos hier. Nicht-Mitglieder & Neumitglieder sind herzlich eingeladen freitags beim Spielertreff mitzumachen und neue Leute kennenzulernen. Um dem Verein beizutreten, sollte folgender Aufnahmeantrag_TCS_2023 ausgefüllt werden.

Gastbeiträge:

Ein Gast darf maximal fünf Mal pro Jahr auf der Anlage spielen.

  • für Personen unter 18 Jahre 3,00 €
  • für Personen ab 18 Jahre 7,00 €
  • für inaktive Mitglieder 5,00 €
  • für Bürger:innen der Stadt Pulheim 3,00 € (SpNO Absatz C7)

Instandhaltungsbeitrag:

Für aktive Mitglieder im Alter von 16 – 65 besteht die Verpflichtung zu einem 4-stündigen Arbeitseinsatz pro Saison; werden die Stunden nicht abgeleistet, erhöht sich der Beitrag um 40,00 €.

Zweitmitgliedschaft:

Für Tennisspieler:innen, die bereits in einem Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, in unserem Verein eine sog. “Zweitmitgliedschaft” zu erlangen. Dabei wird in eine einfache Zweitmitgliedschaft und eine Zweitmitgliedschaft für Mannschaftsspieler:innen unterschieden. Die näheren Vorraussetzungen und weiteren Bedingungen finden Sie oben in der Beitragsordnung. Aufnahmeantrag_TCS_Zweitmitglied_2023